Die AfD und der gescheiterte Versuch, Gefahrenzonen rassistisch zu instrumentalisieren.
Am
11. September 2017 reichten die Abgeordneten der AfD, Brandner und
Möller, eine kleine Anfrage zum
Thema „Gefährliche Orte in Thüringen“ ein und stellten einige
Fragen zu den Gefahrenzonen. Wir
kommentieren und bewerten hier die Intention der Fragestellung sowie
die Antwort des Innenministeriums.
Drei
der fünf Fragen konzentrierten sich darauf, festzustellen, welche
Staatsangehörigkeit bzw. „Aufenthaltserlaubnis“ die
Straftäter*innen in den Gefahrenzonen seit 2014 hatten. Die zur
Antwort des Innenministeriums hinzugefügten Anlagen enthalten eine
Auflistung aller Straftaten in den Gefahrenzonen seit 2014 und
die Staatsangehörigkeit der Täter*innen, soweit sie der Polizei
bekannt sind. Die Auflistung beinhaltet auch Straftaten nach 2014,
die vor der Bestimmung des jeweiligen Ortes als Gefahrenzone
stattfanden – Die Straftaten am Anger sind also
auch seit 2014 aufgelistet.
Diese
Fragen der
AfD
zielen eindeutig darauf ab, die gewonnen Informationen für
rassistische Stimmungsmache zu verwenden. Wenn eine überproportionale
Menge an Straftaten von Menschen ohne (im Vergleich zu Menschen mit)
deutsche Staatsbürgerschaft festgestellt worden wäre, hätte es
nicht lange gedauert, dass die AfD öffentlich von
„Ausländerkriminalität“ geredet
hätte. Wie
schon zuvor, würde man mit diesen angeblich klaren Zahlen Menschen
ohne deutschte Staatsbürgerschaft als homogene Masse darstellen, die
krimineller
sind und maßgeblich zur Schaffung von den „gefährlichen Orten“
beitragen.
Diese
Interpretation geben die genannten Anlagen aber schlicht nicht her.
Das bestätigt auch die Öffentlichkeitsarbeit der AfD (Fraktion)
Thüringen: Vier Wochen nach der Beantwortung der kleinen Anfrage
durch die Landesregierung hat man sich dazu nicht geäußert.
Auf
die Frage 4: „Wann
wird nach Kenntnis der Landesregierung über die Einstufung des
Erfurter Angers und des Jenaer Paradiesparks als "gefährlicher
Ort" entschieden?“
wird
nochmal bestätigt, dass der Erfurter Anger seit Kurzem Gefahrenzone
ist und der Jenaer Paradiespark keine Gefahrenzone ist oder werden
soll.
Interessant
ist, dass hier angemerkt wird: „dass
eine solche deklaratorische Einstufung durch die örtlich zuständige
Polizeidienststelle oder eine andere polizeiliche Institution [...]
rechtlich nicht notwendig ist.“
Soll heißen, dass Polizist*innen auch ohne die klare Einordnung von Orten als Gefahrenzone ohne Verdacht kontrollieren und durchsuchen dürfen – solange der jeweilige Ort die Voraussetzungen einer Gefahrenzone erfüllt. Diese Interpretation des Polizeiaufgabengesetzes wirkt absurd und macht den Einsatz der zusätzlichen Eingriffsbefugnisse geradezu willkürlich.
Soll heißen, dass Polizist*innen auch ohne die klare Einordnung von Orten als Gefahrenzone ohne Verdacht kontrollieren und durchsuchen dürfen – solange der jeweilige Ort die Voraussetzungen einer Gefahrenzone erfüllt. Diese Interpretation des Polizeiaufgabengesetzes wirkt absurd und macht den Einsatz der zusätzlichen Eingriffsbefugnisse geradezu willkürlich.
Die
genannten Vorraussetzungen im PAG für eine Gefahrenzone sind: der
Aufenthalt von Personen zur Verabredung, Vorbereitung
und Verübung
von Straftaten, sowie
der
Aufenthalt von Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis.
Die
fünfte und letzte Frage ist weniger interessant. Sie fragt nach
(anderen) Sicherheitsmaßnahmen, die bisher am Erfurter Anger und im
Jenaer Paradiespark durchgeführt wurden. Die Antwort gibt nur
bereits bekanntes wieder: In der Vergangenheit gab es an den
genannten Orten mehr Polizeipräsenz, mehr Kontrollen und dabei
Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden. Hier zeigt sich
wiedermal, wie kreativ Sicherheitsbehörden, die Landesregierung und
die Kommunen mit vermeintlich höheren Gefahrenlagen umgehen: Es
wird wie immer mit mehr Repressionen reagiert, anstatt über soziale,
entkriminalisierende (bei Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz) und städtebauliche Maßnahmen auch nur
einen Gedanken zu verlieren.
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