Offener Brief



Am 19. Mai haben wir einen offenen Brief an die Thüringer Landespolizei geschickt und wollten damit Licht ins Dunkel der intransparenten Gefahrenzonen bringen. Hier könnt ihr den Brief und die Antwort nachlesen (auch als PDF mit Klick auf diesen Link):

***

Sehr geehrter Herr Brunnengräber,

Wir, die GRÜNE JUGEND, schreiben Ihnen als Thüringer Polizeipräsidenten diesen Brief. Wie
Sie sicher wissen, gibt es in Thüringen ähnlich wie in anderen Bundesländern sogenannte
„Gefahrenzonen“, die die Polizei intern ausweisen kann. In diesen kann die Polizei Personen
verdachtsunabhängig kontrollieren und durchsuchen. Diese „Gefahrenzonen“ brauchen
weder einen richterlichen Beschluss, noch müssen sie veröffentlicht oder öffentlich
gerechtfertigt werden. Aus Presseberichten und Äußerungen von Vertreter*innen der
Thüringer Polizei haben wir erfahren, dass die Magdeburger Alle und ihre Nebenstraßen eine
Erfurter „Gefahrenzone“ sind. Das hat uns als GRÜNE JUGEND Erfurt zu einer kritischen
Auseinandersetzung mit dieser polizeilichen Praxis geführt und damit kommen wir zu
unseren Fragen an Sie bezüglich der „Gefahrenzonen“ in Thüringen.

1. Wie heißen diese „Gefahrenzonen“ in Thüringen? Leider ist nicht einmal das bekannt.
(Deswegen verwenden wir in diesem Schreiben das Wort „Gefahrenzone“.)

2. Welche „Gefahrenzonen“ sind von der Thüringer Polizei aktuell ausgewiesen? Welche
Gebiete sind in den letzten zehn Jahren für welche Dauer durch die Thüringer Polizei als
„Gefahrenzonen“ ausgewiesen worden? Wir wollen nachvollziehen, in welchem Umfang die
Thüringer Polizei Gebrauch von diesem Recht macht.

3. Auf welcher Grundlage wurden die aktuellen „Gefahrenzonen“ jeweils ausgewiesen? Die
Erfurter „Gefahrenzone“ Magdeburger Allee wird Ihrerseits mit erhöhter Drogenkriminalität
begründet. Ist dazu eine valide Datenlage nötig oder beruht die Entscheidung lediglich auf
den Erfahrungen der Polizeibeamt*innen?

4. Gibt es thüringenweite einheitliche Standards, ab wann ein „Gefahrenzone“ ausgewiesen
werden kann?

4.1 Wenn ja, wie sehen diese aus? Ist eine Veröffentlichung dieser Standards möglich
und wenn nein, warum nicht?
4.2 Wenn nein, gibt es Standards in den einzelnen sieben Thüringer
Polizeidirektionen und wie sehen diese aus? Oder obliegt die Ausweisung von
„Gefahrenzonen“ vollständig dem persönlichen Ermessen der jeweiligen
Beamt*innen?

5. Wer darf diese „Gefahrenzonen“ ausweisen? Gibt es hier eine einheitliche Regelung,
haben Sie die alleinige Befugnis oder entscheidet das jede Polizeidirektion selbst?

6. Werden Entscheidungen, eine „Gefahrenzone“ auszuweisen, nachträglich evaluiert? Wie
sieht die Kriminalitätsentwicklung innerhalb dieser „Gefahrenzonen“ und angrenzender
Gebiete nach deren Ausweisung aus?

7. Werden in naher Zukunft neue „Gefahrenzonen“ in Thüringen ausgewiesen? Hier sind uns
polizeiliche Überlegungen bekannt, den Erfurter Anger ebenfalls zu einer „Gefahrenzone“ zu
erklären.

Wir denken, dass zumindest die Transparenz der Thüringer Polizei diesbezüglich einiges zu
wünschen übrig lässt. Mit diesem Offenen Brief möchten wir das ändern und einen Schritt in
Richtung bürger*innenfreundliche und transparente Thüringer Polizei gehen. Wir sind
deswegen sehr zuversichtlich, dass Sie und Ihre Kolleg*innen in diesem Punkt unsere
Absichten teilen und freuen uns auf eine baldige und ausführliche Antwort auf die
ausgeführten Fragen.

Inhaltliche Anmerkung: Dem Konzept von „Gefahrenzonen“ stehen wir als GRÜNE JUGEND
auch bei einer transparenten Handhabung äußerst kritisch gegenüber und streben die
Abschaffung dieser an. Die ausführliche Beantwortung unserer Fragen wäre trotzdem ein
wichtiger Schritt, um das Handeln der Thüringer Polizei nachvollziehen zu können und eine
offene Debatte über die Thüringer „Gefahrenzonen“ zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Die GRÜNE JUGEND Erfurt
Die GRÜNE JUGEND Thüringen

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Die Antwort der Polizei (12. Juni):

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Die Antwort des Innenministeriums auf die kleine Anfrage der Linksfraktion (vom 12.12.2016):

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Unser Kommentar zum Antwortschreiben:

Wir freuen uns, dass wir eine Antwort bekommen haben. Trotzdem stellt die Antwort der Thüringer Polizei auf unseren Offenen Brief bezüglich der Gefahrenzonen keine wirklich neuen Informationen zur Verfügung. In der folgenden Auswertung wird das deutlich:

In Absatz 2 wird nur die aktuelle Rechtslage wiederge­geben - mit einer kleinen Ausnahme: Ans­cheinend bestimmen die einzelnen Landesp­olizeiinspektionen die Gefahrezonen. Dav­on gibt es in Thüring­en sieben (Erfurt ist eine davon).
Diese Information hatten wir aus einem früheren Gespräch mit Herrn Loyen (Präsident der Erfurter Landespolizeiinspektion) bereits. All unsere anderen Fragen zur Bestimmung der Gefahrenzonen wurden ignoriert. Etwa ob die einzelnen Landespolizeiinspektionen bestimmten Standards folgen, von wem das ganze letztendlich abgesegnet werden muss usw. Es bleibt also ziemlich ungenau.

Das geht im nächsten Absatz so weiter. Dieser ist die persönliche Aufassung von Jens Kehr, die wir nicht teilen. Die Magdebu­rger war auch vor der Gefahrenzone kei­ne "No-Go-Area" und wäre es auch ohne die zusätzlich­en Befugnisse für die Po­lizeibeamt*innen nicht geworden. Unsere inhaltliche Kritik an den Gefahrenzonen haben wir an anderer Stelle schon ausführlich dargelegt.

Absatz 4 liefert ebenfalls wenig bis keine neuen Informationen. Die Formulierung "sind gehalten" könnte unkonkreter nicht sein und macht wohl eher klar, dass es nicht wirklich eine koordinierte Evaluierung gibt.

Die Antwort auf die kleine Anfrage ist dagegen sehr interessant und liefert viele Informationen. Es wird z.B. klar, dass es sehr oft um Drogenkrimina­lität geht.

Insgesamt wurden un­sere Fragen in dem Antwortschreiben selbst also nicht be­antwortet. Man muss weiterhin feststellen, dass die Informationen aus der Antwort zur kleinen Anfrage nur deswegen rausgegeben wurden, weil das Innenministerium auf solche Anfragen aus dem Landtag eben antworten muss.
Das stellt keine Tr­ansparenz dar - Wir tappen bei vielen Fragen bezüglich der Gefahrenzonen also weiter im Dunkeln.

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